Rechtsstreit droht: So sieht Messis Vertragssituation aus

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Lionel Messi und seine Anwälte behaupten, er habe von seiner Klausel fristgerecht Gebrauch gemacht und seinen Vertrag gekündigt, doch der FC Barcelona widerspricht. Die Vertragssituation ist verzwickt und kompliziert. Nun könnte ein Rechtsstreit über Messis Zukunft entscheiden.

Lionel Messis jetzt schon berühmt-berüchtigtes burofax, es spielt eine wesentliche Rolle bei allem, was danach folgte und noch folgen wird. Denn das elektronische Einschreiben war, wie sich herausstellte, mehr als nur ein Wechselwunsch, es war viel mehr eine Wechselabsichtsmitteilung. Messi erklärte dem FC Barcelona schriftlich und amtlich beglaubigt, den Verein verlassen zu wollen, mitsamt Berufung auf eine Vertragsklausel, die ihm einen Wechsel erlaubt, sofern er diesen Willen rechtzeitig kundtut. 

700 Millionen oder ablösefrei?

Genau das hat Messi auf Anraten seiner Anwälte mit dem Zusenden des burofaxes getan. Im Lager Messis sieht man diese Mitteilung als fristgerechte Nachricht an, um wie vertraglich vereinbart ablösefrei wechseln zu dürfen. Doch der FC Barcelona sieht das ganz anders. Zur Erinnerung: Messi hatte in der Saison 2019/20 eine einseitige Kündigungsklausel im Vertrag stehen, laut Verein lief diese am 10. Juni ab. Also gilt nun wieder seine festgeschriebene Ausstiegsklausel in Höhe von 700 Millionen Euro, so sieht das der Klub.

Für Messi und seine Anwälte ist die Frist für die einseitige Kündigung des Arbeitspapiers aber aufgrund der Corona-Umstände mit diesem Datum nicht abgelaufen, schließlich wurde die Saison bis in den August verlängert. Argumentiert wird: der Sinn des Vertrages ist, dass Messi nach Ende der Saison erklärt, ob er bei der Blaugrana weitermachen möchte. Durch Corona hat sich die Saison verschoben, daher sei das Ende der Spielzeit erst im August nach dem Finale der Champions League gewesen. Daher habe Messi die Frist gewahrt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristgerecht “zum Saisonende” vorgenommen, so wie es auch im Arbeitspapier verankert ist. Die Frage ist nun: Was gilt als Saisonende?

Vertragsbruch? Hohes Risiko für ManCity 

Barça bleibt standhaft, behauptet weiterhin, dass eine im Vertrag terminlich festgesetzte Klausel nicht einfach nach hinten verschoben werden kann. Kündigungs-Stichtag ist der 10. Juni, diesen hat Messi aber nicht eingehalten. Die Frage ist also: Macht sich Messi – sollte er sich weigern, für Barça zu trainieren und aufzulaufen – des Vertragsbruchs schuldig, oder haben seine Anwälte recht? Die ganze jetzt schon unschöne Sache könnte noch hässlicher werden, es könnte zum Rechtsstreit der beiden Parteien kommen. 

Hier geht es auch um spanisches Arbeitsrecht, denn all die Klauseln in den Verträgen der Fußballspieler und Vereine basieren auf diesem. Das Risiko für den aufnehmenden Verein besteht somit darin, dass ein Gericht dem FC Barcelona recht gibt, dann wäre der neue Klub Messis verpflichtet, Barça die 700 Millionen Euro nachträglich zu überweisen, zudem könnte Messi von der FIFA gesperrt und der neue Klub mit einem Transfer-Verbot bedacht werden. Sollte zu Gunsten Messis entschieden werden, wäre er ablösefrei.

Daher ist es die Sachlage und somit ein etwaiger Transfer für einen interessierten Verein aktuell mehr als heikel, um nicht zu sagen: zu heiß. Ein Rechtsstreit kann und wird sich sicherlich monatelang hinziehen, was weder im Sinne des Spielers noch des neuen Vereins sein kann. Das Risiko für beispielsweise Manchester City wäre also enorm, weshalb alle Seiten natürlich eine außergerichtliche Einigung anstreben. Alle Seiten, bis auf Barcelona und Präsident Josep Maria Bartomeu. Denn dieser beharrt weiterhin darauf, dass Messi nicht zum Verkauf steht und auch nicht wechseln darf.

 

Klausel nicht mehr gültig?

Doch die komplexe Posse nahm am Samstagabend weiter an Fahrt auf. Beim Radiosender Cadena SER will man erfahren haben, dass Messis 700-Millionen-Klausel im aktuellen Transferfenster gar nicht mehr gültig ist. Der Verein wehrt sich zwar weiter gegen diese Darstellung, doch es ist gut möglich, dass die ganze Sache wirklich von einem Richter entschieden werden muss. Sofern Barça und Messi auf ihren Positionen weiter beharren sollten. 

Am Sonntag schwänzte Messi schon einmal wie angekündigt die angesetzten Corona-Tests des Klubs. Denn nach Meinung seiner Anwälte hat der Argentinier von seiner einseitigen Kündigungsfrist fristgerecht Gebrauch gemacht, ist daher kein Spieler des FC Barcelona mehr. Würde Messi bei den Coronavirus-Tests vorstellig werden, wäre das das Eingeständnis, dass er noch beim Verein unter Kontrakt steht. Seine Anwälte sehen ihn im Recht.

La Liga teilt mit: Messis Klausel ist aktiv

Einen weiteren Twist gab es dann am Sonntagnachmittag, als Spaniens La Liga in einer offiziellen Mitteilung klar stellte, dass Messis Ausstiegsklausel weiterhin aktiv ist, der FC Barcelona also im Recht sei. “In Übereinstimmung mit dem geltenden Reglement wird La Liga den Spieler nicht aus dem Verband abmelden, sofern vorher nicht der Betrag dieser Klausel bezahlt wurde”, heißt es formell. Oder eben: Falls sich der aufnehmende Verein nicht ganz normal mit Barça auf einen Deal und eine Ablösesumme einigen kann. 

Es bleibt abzuwarten, wie nun der FC Barcelona auf Messis Absenz bei den Corona-Tests reagieren wird. Und ob das ganze wirklich in einem hässlichen Gerichtsstreit enden wird.

Alex Truica
Alex Truica
Freier Sportjournalist, Podcaster und Chefredakteur Barçawelt
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